Auch-geleaste-Raser-Autos-k-nnen-k-nftig-beschlagnahmt-und-versteigert-werden

Auch geleaste Raser-Autos können künftig beschlagnahmt und versteigert werden

vor einer Stunde - derStandard

Bisher galt eine Regelung, wonach nur Raser-Fahrzeuge im Alleineigentum des Lenkers beschlagnahmt werden dürfen. Der Verfassungsgerichtshof hob diese Bestimmung auf Ab Oktober 2027 können auch Fahrzeuge,...weiterlesen »

VfGH-erkl-rt-Beschlagnahmung-von-Raser-Fahrzeugen-f-r-zul-ssig

VfGH erklärt Beschlagnahmung von Raser-Fahrzeugen für zulässig

vor 4 Stunden - Die Presse

Die Ausnahme für Fahrzeuge, die nicht im Alleineigentum des Lenkers stehen, widerspricht jedoch dem Gleichheitsgrundsatz. Fahrzeuge von Rasern zu beschlagnahmen, für verfallen zu erklären und zu verwerten...weiterlesen »

KLICKEN