vor einem Tag - OÖNachrichten
Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig mit. Die eingelegte Revision sei als unzulässig verworfen worden, weil sie nicht in der vorgegebenen Frist begründet wurde, hieß es. Die 37-Jährige hatte...weiterlesen »
vor 2 Tagen - Die Presse
Die 37-Jährige verzichtete auf eine Revision, das Urteil ist damit rechtskräftig. Melanie Müller bleibt jedoch bei ihrer Darstellung der Ereignisse. Die Schlagersängerin Melanie Müller ist rechtskräftig...weiterlesen »