vor einer Stunde - exxpress.at
Eine Volksschullehrerin (47) aus Oberösterreich hat mit ihren Online-Aktivitäten landesweit für Schlagzeilen gesorgt – und ihren Job verloren. Unter dem Namen „Orgasmus-Päpstin“ veröffentlichte die Pädagogin...weiterlesen »
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vor 8 Stunden - derStandard
Die Volksschullehrerin war nebenberuflich im Internet als Sexualberaterin tätig Das Oberlandesgericht Linz begründete die Entscheidung nun damit, dass auch Kinder im Volksschulalter ihre Lehrer und Lehrerinnen googeln. Linz – Eineweiterlesen »
vor 10 Stunden - Die Presse
Nach der allgemeinen Lebenserfahrung würden auch Kinder im Volksschulalter ihre Lehrerinnen googeln, so das Oberlandesgericht Linz. Eine oberösterreichische Volksschullehrerin, die auf Social-Media-Plattformen...weiterlesen »
vor 10 Stunden - OÖNachrichten
Ihr Verhalten habe nicht zur Entlassung, aber zur Kündigung berechtigt, sodass das Dienstverhältnis nicht am 29. Dezember 2023, sondern erst nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist geendet hat, so...weiterlesen »
vor 10 Stunden - ORF.at
Jene Volksschullehrerin, die im Internet unter dem Namen „Orgasmuspäpstin“ Ratschläge für ein erfülltes Sexualleben gegeben hat, hat wegen dieser Aktivitäten zwar nicht entlassen, aber durchaus gekündigt...weiterlesen »