vor 2 Stunden - OÖNachrichten
Sollte dieser ihn anzeigen, werde er gegen ihn "wegen Amtsmissbrauch nach § 1 Polizeigesetz" (einer nicht existenten Gesetzesbestimmung, Anm.) vorgehen. Das brachte ihm ein Verfahren wegen versuchter Nötigung...weiterlesen »