vor 4 Stunden - Die Presse
Jene Frau, die im Vorjahr ihren Sohn getötet hat, hat zwei psychiatrischen Gutachten zufolge unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung gehandelt. Sie wurde...weiterlesen »
Die Presse
OÖNachrichten
derStandard
VOL.at
vor 5 Stunden - OÖNachrichten
Vom Vollzug der Maßnahme wurde jedoch unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt abgesehen, wobei der 29-Jährigen eine Fülle an Weisungen erteilt wurden. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig....weiterlesen »
vor 5 Stunden - derStandard
Die Mutter ist infolge einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung nicht zurechnungsfähig. Von einer Unterbringung im Maßnahmenvollzug wird vorerst abgesehen Ein Sachverständiger kam zu...weiterlesen »
vor 5 Stunden - VOL.at
Die Anklagebehörde hatte gemäß § 21 Absatz 1 StGB die Unterbringung der Frau in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verlangt. Zwei psychiatrischen Gutachten zufolge handelte die 29-Jährige unter dem...weiterlesen »