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Universitäten erfüllen Vorgaben zur Einstellung von Behinderten nach wie vor nicht

vor einer Stunde - Die Presse

Laut Rechnungshof-Prüfung mussten für 2023 Ausgleichszahlungen in Höhe von 6,25 Millionen Euro geleistet werden. Die Universitäten haben bei der Umsetzung der Behinderteneinstellungspflicht zwar Fortschritte...weiterlesen »

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Fortschritte bei Behinderteneinstellungspflicht an Unis

vor 2 Stunden - VOL.at

Für Universitäten gilt das Behinderteneinstellungsgesetz, wonach je 25 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern mindestens eine begünstigte Person mit Behinderung einzustellen ist - ansonsten sind Ausgleichszahlungen...weiterlesen »

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