vor 4 Stunden - Die Presse
Erst ab einer Höchststrafe von mehr als drei Jahren soll die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden dürfen. Der Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch Strafverfolger...weiterlesen »
Die Presse
derStandard
vor 5 Stunden - derStandard
Erst ab einer potenziellen Höchststrafe von mehr als drei Jahren soll die Überwachungssoftware verwendet werden dürfen Der Staatstrojaner soll unter anderem dazu dienen, Messengernachrichten auszulesen....weiterlesen »
Erst ab einer Höchststrafe von mehr als drei Jahren soll die Überwachungssoftware verwendet werden dürfen Der Staatstrojaner soll unter anderem dazu dienen, Messengernachrichten auszulesen. Der Einsatz...weiterlesen »
vor 6 Stunden - derStandard
Eine Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Einsatz von Trojanern sieht das Bundesverfassungsgericht teilweise begründet. Der Gesetzgeber muss nachschärfen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Karlsruhe...weiterlesen »