vor 3 Tagen - derStandard
Erst ab einer potenziellen Höchststrafe von mehr als drei Jahren soll die Überwachungssoftware verwendet werden dürfen Der Staatstrojaner soll unter anderem dazu dienen, Messengernachrichten auszulesen....weiterlesen »
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Erst ab einer Höchststrafe von mehr als drei Jahren soll die Überwachungssoftware verwendet werden dürfen Der Staatstrojaner soll unter anderem dazu dienen, Messengernachrichten auszulesen. Der Einsatz...weiterlesen »
Eine Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Einsatz von Trojanern sieht das Bundesverfassungsgericht teilweise begründet. Der Gesetzgeber muss nachschärfen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Karlsruhe...weiterlesen »