vor 11 Stunden - Börsen-Kurier
Das Treffen von Beschlüssen am Aufsichtsrat vorbei bedeutet in der Regel, dass der Vorstand Entscheidungen trifft, für die – laut Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung – eigentlich die Zustimmung des Aufsichtsrats...weiterlesen »