vor 4 Stunden - VOL.at
Der Mann sei zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldhaft gewesen. Für eine Kostenersatzpflicht sei jedoch ein Vorsatz Voraussetzung. "Wegen Geisteskrankheit oder tiefgreifender Bewusstseinsstörung"...weiterlesen »
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vor 4 Stunden - ORF.at
Jener Mann, der am 22. Mai 2024 mit einer Bombendrohung für die Räumung des zwölf Stockwerke hohen Amtsgebäudes der Polizei in der Linzer Nietzschestraße gesorgt hat, muss nicht für die Kosten der Evakuierung...weiterlesen »
vor 5 Stunden - derStandard
Der Mann sei zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung offenbar nicht schuldhaft gewesen, hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entschieden Eine Serie an Bombendrohungen hat im vergangenen...weiterlesen »
vor 5 Stunden - VOL.at
Für eine Kostenersatzpflicht sei jedoch ein Vorsatz Voraussetzung. "Wegen Geisteskrankheit oder tiefgreifender Bewusstseinsstörung" könne der Mann laut Strafrecht nicht vorsätzlich gehandelt haben, heißt...weiterlesen »