vor 2 Wochen - noen.at
Die Anklagebehörde begründet diesen Schritt damit, dass gemäß §190 Ziffer 2 StPO kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten bestehe, wie Florian Kreiner, der Verteidiger des 46-Jährigen,...weiterlesen »
vor 2 Wochen - BVZ.at